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Antrag auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach SGB II/XII im Kreistag

Jörg Schindler

Linksfraktion: Antrag auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft für

Leistungsempfänger nach SGB II/XII im Kreistag

Schindler: Wir wollen rechtswidrige Kürzungspraxis des Jobcenter beenden

 

Linksfraktion: Antrag auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach SGB II/XII im Kreistag
Schindler: Wir wollen rechtswidrige Kürzungspraxis des Jobcenter beenden

Die Linksfraktion wird für den nächsten Kreistag im September beantragen, die derzeit gültige Verwaltungsrichtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsempfänger zu ändern. Die aktuellen Angemessenheitswerte sollen ausgesetzt und durch eine neue rechtssichere Bewertung ersetzt werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag, Jörg Schindler:

"Die Angemessenheitswerte für Wohnungen nach der bisherigen Verwaltungsrichtlinie sind nach Auffassung des Sozialgerichts Dessau-Roßlau rechtswidrig. Sie sind aber auch unsozial und decken nicht die tatsächliche Entwicklung der Mieten ab. Folgende Zahlen machen das deutlich: Im August
2011 wurden noch mehr als 98% aller Mietkosten übernommen. Mit praktischem Wirksamwerden der Richtlinie sank die Übernahmequote ab 2012 auf nur noch 93% bis 95%. Statistisch muss aktuell in unserem Landkreis jeder Hartz-IV-Haushalt 16,- Euro oder jede Hartz-IV-Person 9,- Euro monatlich aus dem Regelsatz zur Miete hinzuzahlen. Das sind gegenüber August 2011 monatlich 10,- Euro je Haushalt bzw. 6,- Euro mehr. Auffällig ist, dass Haushalte von Alleinerziehenden die geringsten Übernahmequoten haben."

Schindler weiter
"Auch in regionaler Hinsicht ist die Richtlinie kontraproduktiv. Verschieden hohe Angemessenheitswerte in einem Landkreis benachteiligen den ländlichen Raum zusätzlich und führt auch bei geforderten Umzügen etwa in die Lutherstadt Wittenberg zu der absurden Folge, dass dem Landkreis dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb wollen wir diese rechtswidrige
Kürzungspraxis endlich beenden. Bis zu einer wirklich rechtssicheren Verwaltungsrichtlinie soll ein einheitlicher Angemessenheitswert im gesamten Landkreis gelten, nämlich der Wert der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10% wie vom Sozialgericht gefordert."

Wittenberg, 26.08.2016

Jörg Schindler
Kreistagsfraktionsvorsitzender

Antrag

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