Jörg Schindler: Stellungnahme zu den Vorwürfen der CDU-Fraktion
Jörg Schindler: Die Anfrage ist eine Farce und dient lediglich der Diffamierung, nicht einer ernsthaften Diskussion.
Die CDU-Fraktion möchte durch den Landrat prüfen lassen, ob und meine berufliche Tätigkeit, konkret also: meine anwaltliche Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern, mit meiner Kreistagstätigkeit vereinbar ist.
Anfrage zur Diffamierung
Die Anfrage ist eine Farce und dient lediglich der Diffamierung, nicht einer ernsthaften Diskussion. Ich möchte dies begründen. Zu den Fakten:
Abfallgebührenklage: Pflichtwidrigkeit des CDU-Landräte
Mehrere Bürger klagen gegen den Landkreis wegen überhöhter Abfallgebühren. Der Hintergrund ist, dass der damalige CDU-Landrat, Herr Wulf Littke, die laufenden Abfallentsorgungsverträge mit einer privaten Firma - Auftragsvolumen: mehrere Millionen DM - 1999 eigenmächtig und ohne Beteiligung des Kreistages verlängerte. Dadurch wurde, das ist mittlerweile gerichtlich festgestellt, der Landkreis auch über das Jahr 2011 hinaus, nämlich bis zum Jahr 2015, verpflichtet, diesen Millionenvertrag zu erfüllen. Und zwar zu Entsorgungspreisen weit über das normale Maß. Und die Krönung: Der damalige Landrat erklärte später in einem Gerichtsverfahren, dass. ihm bekannt war, dass er eigentlich den Kreistag hätte beteiligen müssen.
Ein Mandant führte mich auch über diese Klage. Diese Klage habe ich bereits vor Monaten abgegeben und einer Rechtsanwaltskollegin übergeben. Die Farce ist nun dabei, dass die CDU-Fraktion nicht etwa die Vorgänge aufklären wird, weshalb der damalige Landrat Littke so handelte und welcher Schaden hierdurch entstanden ist - schliesslich müssen der Landkreis und folgend die Bürger diese überhöhten Kosten über ihre Gebühren wegtragen. Auch für 2010 ist, ebenso wie in den vorhergehenden Jahren, davon auszugehen, dass durch die pflichtwidrige Verlängerung der Entsorgungsverträge am Kreistag vorbei erheblich höhere Kosten angefallen sind als dies der Fall gewesen wäre, wenn eine ordnungsgemäße Ausschreibung oder eine kommunale Erledigung erfolgt wäre. Die CDU-Fraktion Konnte sich noch nicht einmal durchringen, eine öffentliche Entschuldigung des CDU-Landräte Littke bei den Bürgern für diesen Millionen-GAU zu fordern.
Hartz-IV-Klagen: alte Kreis-Richtlinie brachte Bürger um Ansprüche ...
Der andere Punkt, den die CDU-Fraktion angeblich "aufklären" will, sind über mich als Anwalt geführte Klagen gegen die ARGE.
Der Hintergrund ist hier: Bürgerinnen und Bürger dieses Landkreises führen Klagen gegen die ARGE vor dem Sozialgericht, Weil die ARGE ihnen zu wenig Geld zur Existenzsicherung zahlt. Es ist bekannt, dass. es bundesweit eine sehr große Klagewelle gibt. Die Ursache hierfür ist ein unsoziales Gesetz, das Menschen im Leistungsbezug zudem entwürdigt und auch noch fachlich von zweifelhafter Qualität ist. Übertrumpft wird dieser Befund durch die Umstände im Landkreis Wittenberg, denn die ARGE Wittenberg ist im Gerichtsbezirk Dessau Spitzenreiterin bei anhängigen Klagen. Zwischen 2005 und 2007 haben die Klagen bundesweit von 40.000 auf nunmehr 103.000 zugenommen. 36% der Klagen waren erfolgreich. Zuvor wurden bereits bundesweit eine Viertelmillion Widersprüche erhoben, davon waren ebenfalls mehr als ein Drittel erfolgreich. In der ARGE Wittenberg sind diese "Erfolgs"zahlen noch höher; letztlich bekommen mehr als die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger am Ende zumindest zum Teil recht. Dass im Landkreis Wittenberg diese Zahlen so hoch sind, hat nicht etwa mit meiner anwaltlichen Tätigkeit zu tun, sondern damit, dass die ARGE jahrelang mit einer Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft arbeitete, die sie vom Landkreis erhalten hatte. Diese übermittelte Richtlinie war aber ganz offensichtlich und hundertfach gerichtlich festgestellt rechtswidrig, denn sie bewilligte den Bürgern zu wenig Mietkosten - etwa, weil die Abfallgrundgebühr nicht erstattet wurde oder, weil sie in Wohnungen wohnten, die vor 1992 erbaut wurden.
... Linke streiten für soziale Bürgerinteressen.
Erst durch Thematisierung der Linksfraktion im Kreistag, und auch erst durch Tätigwerden des linken Landräte, Jürgen Dannenberg, wurde der ARGE durch den Landkreis eine neue Richtlinie übermittelt, die diese Fehler behebt. Damit haben wir als Linksfraktion - und ich als eines ihrer Mitglieder im Sozialausschuss - im Interesse der Bürger gehandelt, die nun endlich erhalten, wurde ihnen zusteht. Und: Wir haben so potenziell tausende weitere erfolgreiche Klagen gegen die ARGE vermieden.
Auch hier gilt aber: Nicht die Tatsache, dass. die alte Richtlinie des Landkreises deutlich unsozial und rechtswidrig war, hält die CDU-Fraktion für skandalös, sondern, daß ich die Bürger - politisch und juristisch im Sozialausschuss als Anwalt - bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche unterstütze.
"Schaden" für den Landkreis? Ansprüche der Bürger!
Sprache ist verräterisch: Die CDU-Fraktion wird wissen, ob dem Kreis durch erfolgreiche Klagen ein "Schaden" entstanden ist, Weil der Landkreis der ARGE ggf. weitere Kosten aus eingeklagten Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern erstatten muss. Fakt ist: Was die CDU als "Schaden" bezeichnet, sind für die Bürger - gesetzlich verbriefte auch unverhandelbare - Ansprüche! Was die CDU-Fraktion als "Schaden" bezeichnet, sind Häufig 27,31 € Abfallgrundgebühr zusätzlich, oder die weitere 30, - Euro monatlich, damit die Miete gezahlt werden kann oder für das Kind endlich ein passendes, größeres Bett gekauft werden kann.
Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat. Deshalb stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Kreises Leistungen zur Grundsicherung zu, sie sind keine "milde Gabe", kein Almosen, Sondern gesetzliche Ansprüche.
Aus der Perspektive der CDU erscheinen die Bürger damit als Kostgänger des Landkreises, tunlichst deren Ansprüche abzuwehren sind. Der Landkreis ist aber kein Unternehmen, sondern Instrument demokratischer Teilhabe. Er ist ein deshalb unmittelbar an Grundrechte gebunden: Soziale Existenzsicherung ist ein solches Grundrecht, ist Teil unseres Sozialstaatsprinzips. Wer das hintertreibt oder stirbt als "Schaden" denunziert, Indem er ihnen Ansprüche vorenthält, offenbart ein vordemokratisches Verständnis und beschädigt beides: Rechtsstaat und Sozialstaat.
CDU-Modell ARGE schafft Behörden-Chaos
Pikant am Antrag der CDU ist auch folgendes: Sie will wissen, ob ich für die Bürger Klagen gegen die ARGE führen darf. Klar ist: Landkreis und ARGE sind zwei getrennte Behörden. Das ist der CDU bekannt, denn sie hat damals gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Kreistag für das ARGE-Modell gestimmt und das Optionsmodell, auch die Bearbeitung der Hartz-IV-Leistungen durch den Landkreis selbst, abgelehnt. Allerdings wurde das ARGE-Modell vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dieses verfassungswidrige Modell hatte die CDU auf Bundesebene vorher gegen die Schröder-Regierung Ende 2004 im Bundesrat durchgesetzt, um eine Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung einzuleiten. Nachdem das Verfassungsgericht das ARGE-Modell der Bundes-CDU schlichtweg "um die Ohren gehauen" hat, hat die CDU jede Reform in der letzten schwarz-roten Koalition blockiert. Die Rechtsunsicherheit im Verhältnis zwischen Kommune und ARGE wurde auch durch die CDU erst hervorgerufen. Und jetzt Verlangt sie im Landkreis Prüfung, ob die ARGE doch nicht zum Landkreis gehört? Das ist schon dreist!
Unsachliche Kampagne
Die CDU führt im Kreistag eine unsachliche Kampagne auf niedrigem Niveau - auf dem Rücken der Bürger. Ihr Antrag zielt nicht darauf ab, den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger vor vermeintlich "schädlichen Klagen" zu schützen, sondern es geht darum, DIE LINKE und mich als Person zu diskreditieren. Dies wird uns aber nicht davon abhalten, uns für die sozialen Interessen unserer Bürger im Kreistag einzusetzen.
