Kreistag mehrfach missachtet
Fraktionen fordern erneut Klärung der Problematik
Die Kreistagsfraktionen DIE LINKE. und Freie Wähler haben sich in den zurückliegenden Monaten gemeinsam für eine abschließende Klärung der Vorgänge um die rechtsunwirksame Kündigung des Abfallentsorgungsvertrages mit der AWU eingesetzt. Wir wollen damit dem öffentlichen Eindruck entgegen wirken, dass Kreistagsabgeordnete ungesetzliches Verwaltungshandeln kommentarlos akzeptieren und sich damit mitverantwortlich machen für daraus resultierende zusätzliche Kostenbelastungen der Bürger des Kreises.
Dazu wurden, neben umfangreicher Akteneinsicht, Gespräche mit Vertretern der Kommunalaufsicht, des Rechnungsprüfungsamtes und den damals handelnden Personen geführt.
Im Ergebnis aller Recherchen stellen wir fest:
Die im Jahre 1995 vom Landrat Wulf Littke geschlossene Zusatzvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag von 1991 erfolgte ohne Beteiligung des Kreistages und seiner Ausschüsse und wurde faktisch bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung geheim gehalten.
Diese Zusatzvereinbarung setzt den Beginn des Dienstleistungsvertrages auf 1995 fest, so dass er nach Gerichtsentscheidung nunmehr frühestens zum Jahre 2015 gekündigt und neu ausgeschrieben werden kann. Wir sind davon überzeugt, dass eine frühere Ausschreibung mit hoher Sicherheit zu geringeren Kostenbelastungen für die Bürger geführt hätte.
Die Begründung, dass die Zusatzvereinbarung mit einer Gutschrift von nahezu 1,4 Mio. DM verbunden war, eine Kreistagsbeteiligung, obwohl vorgeschrieben, aus unterschiedlichen Gründen verworfen wurde, zeigt die Missachtung des Kreistages durch die damalige Verwaltungsspitze.
Diese Missachtung findet ihre Fortsetzung in den nachfolgenden Kalkulationen und Satzungen. Ausnahmslos wurde hier der Vertrag von 1991 als Rechtsgrundlage genannt und die Zusatzvereinbarung dem Kreistag gezielt verschwiegen.
Die im Jahre 1999 geschlossene Vereinbarung der Nichtkündigung des Dienstleistungsvertrages zum Jahre 2001, die wiederum ohne Kreistagsbeteiligung erfolgte, und mit der die o.g. Zusatzvereinbarung offensichtlich nichtig gemacht werden sollte, setzt die Reihe der ungesetzlichen Entscheidungen der damaligen Verantwortlichen fort.
Warum diese Vereinbarung nicht gesiegelt wurde und damit nicht rechtskräftig werden konnte, bleibt auch nach unseren Aufklärungsbemühungen offen.
Ebenso wirft die Aussage zur Verrechnung der o.g. Gutschrift von ca. 1,4 Mio. DM neue Fragen auf. Ohne die Gutschrift hätten die Kosten 1995 nicht wie geplant bei 7,8 Mio. DM, sondern bei 9, 4 Mio. DM gelegen.
Stellt man in Rechnung, dass die Kosten 1993 lediglich bei 8,3 Mio. DM lagen und die Abfallmengen seit dem gesunken sind, dann bleibt auch diese Aussage für uns nicht nachvollziehbar.
Wir erwarten diesbezüglich eine abschließende Bewertung durch das Rechnungsprüfungsamt und eine entsprechende Berichterstattung der Verwaltung im Fach- und Finanzausschuss.
Da die Nichtsiegelung der Vertragsvereinbarung von 1999 (Nichtkündigung zum Jahre 2001) letztlich ausschlaggebend für die Zahlung von 221.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten war, ist durch das Rechtsamt die persönliche Haftung der dafür Verantwortlichen zu prüfen, um so Schaden vom Kreis abzuwenden.
Die mehrfachen Verstöße gegen die Landkreisordnung in Bezug auf die Beteiligung des Kreistages können aus heutiger Sicht nicht mehr zielführend verfolgt werden, ohne zusätzliche Kosten zu produzieren. Den Fraktionen bleibt so nur die deutliche Missbilligung dieser Handlungsweise durch die damalig Verantwortlichen.
Wir gehen davon aus, dass bei der jetzt anstehenden Neuordnung der Abfallwirtschaft die Fehler der Vergangenheit gründlich ausgewertet und womöglich korrigiert werden.
Als unterzeichnende Fraktionen werden wir daran mitwirken und unsere Kontrollpflicht im Interesse der Bürger des Kreises wahrnehmen.
gez. Horst Dübner gez. Henning Kirmse
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
Kreistagsfraktion DIE LINKE Kreistagsfraktion Freie Wähler für Wittenberg
