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Linksfraktion: HARTZ-IV-Bezieher sollten Übernahme der Abfallgrundgebühren beantragen

Schindler: 27,31 € pro Person nicht verschenken

In der letzten Woche hat der Landkreis die neuen Bescheide für die jährliche so genannte "Abfallgrundgebühr" (personenbezogene Leistungsgebühr) versandt. Die Linksfraktion im Kreistag Wittenberg ruft alle HARTZ-IV-Bezieher auf, bei der ARGE die Übernahme dieser Kosten zu beantragen.

Hierzu erklärt Jörg Schindler, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss: "Die Kreisverwaltung hat trotz entsprechender Beschlüsse des Gesundheits- und Sozialausschusses und Entscheidungen des Dessauer Sozialgerichts ihre Richtlinien nicht geändert. Damit setzt die Kreisverwaltung ihre rechtswidrige Verwaltungspraxis fort. Die Linksfraktion im Kreistag hat dies kritisiert und hält hieran fest. Es ist daher nun an den Betroffenen selbst, aktiv ihr Recht durchzusetzen. Wir rufen alle HARTZ-IV-Bezieher auf, bei der hiesigen ARGE Anträge auf Übernahme der Kosten der personenbezogenen Abfallgebühr einzureichen. Die Betroffenen sollen sich auch durch Aussagen, diese würden nicht übernommen, nicht abschrecken lassen, sondern einen Ablehnungsbescheid verlangen. Im Falle der Ablehnung rufen wir als Linksfraktion auf, Widerspruch gegen diese Ablehnung einzulegen. Wir unterstützen die Antragsteller in ihrem Anliegen."

Weiter erklärt Schindler: "Indem der Landkreis den Beschluss des Gesundheits- und Sozialausschusses als auch die Sozialgerichtsrechtsprechung nicht umsetzt, zwingt er die Betroffenen zu Widerspruch und Klage. Wenn es nicht anders geht, ermutigen wir die Betroffenen hierzu. Denn es geht für HARTZ-IV-Empfänger nicht um peanuts. Von 27,31 € muss ein HARTZ-IV-Bezieher 2 1/2 Tage überleben. Von 27,31 € kann er seinem Kind ein Buch oder eine CD kaufen, kann mit seiner Familie mal ins Kino gehen oder mit dem Auto einen Ausflug in die Dübener Heide machen. Dies muss auch HARTZ-IV-Empfängern ermöglicht werden. Das ist für uns soziale Reformpolitik."

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