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Linksfraktion: Nach Urteil aus Karlsruhe - Zuständigkeit des Bundes für ALG II erhalten

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die ARGE-Struktur als unzulässige Mischverwaltung verfassungswidrig ist, erklärt Jörg Schindler, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages und stellv. Fraktionsvorsitzender:

"Das Karlsruher Urteil hat weitreichende Auswirkungen auch für den Landkreis. Schließlich existiert auch hier mit der ARGE eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Landkreis und Bundesagentur. Der Schluss aus

dem Urteil kann jedoch nicht sein, die Zuständigkeit für ALG II direkt auf die Kommunen zu verlagern, wie das Landesarbeitsminister Haseloff fordert. Dies würde zu einer extremen Zersplitterung in der Sozialpolitik führen. Wir wollen nicht zurück zur Kleinstaaterei, sondern brauchen allgemein geltende

Regeln. Dies liegt im Interesse auch unseres Kreises. Die HARTZ-IV-Bezieher sind keine Manövriermasse nach Kassenlage", so Schindler.

Weiter erklärt Schindler: "Außerdem wäre bei einer Kommunalisierung des ALG-II keine überregionale Arbeitsmarktpolitik mehr möglich. Die Weichen für eine Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik werden aber durch die Bundespolitik gestellt. Deshalb darf der Bund die Arbeitsmarktpolitik nicht auf die Kommunen abschieben. Die Überwindung der Massenarbeitslosigkeit ist eine Aufgabe, die nicht die Kreise einzeln bewältigen können. Hierfür ist eine Nachfragepolitik für mehr Kaufkraft, qualitativ-expansivem Wachstum und öffentlicher Beschäftigung bei gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung

erforderlich."

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