Regelsätze für HARTZ IV anheben und Widerspruch einlegen
Linksfraktion im Kreistag fordert schnelles Handeln
Die Linksfraktion im Kreistag Wittenberg begrüßt, dass das Bundessozialgericht die Regelsätze für Kinder für verfassungswidrig hält. Mit Beschluss des höchsten deutschen Sozialgerichts wird daher diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Hierzu erklärt Jörg Schindler, Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages:
"Die Linksfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach die Kinderregelsätze für ein würdevolles Leben der Kinder zu gering bemessen sind. Es ist lang bekannt, dass Kinder nicht lediglich 60 oder 80% der Lebenshaltungskosten von Erwachsenen benötigen. Kinder brauchen Schulmaterial und im Wachstum häufig neue Kleidung. Dies deckt der Regelsatz, der für Rentner konzipiert wurde, niemals ab. Dies ist eine alte Kritik der Linken an HARTZ IV."
Die Linksfraktion fordert daher schnelles Handeln der ARGE:
"Die ARGE in Wittenberg muss jetzt umgehend reagieren, um eine weitere Widerspruchs- und Klageflut zu vermeiden. Als kurzfristige Maßnahme sollte die ARGE sämtliche Bescheide, in denen Regelsätze für Kinder ausgewiesen sind, vorläufig erstellen. Diese Möglichkeit sieht § 42 SGB I ausdrücklich vor, wenn die Sach- und Rechtslage ungeklärt ist. Damit erhalten die Betroffenen im Falle einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ihre Rechte. Anderenfalls und bis zu dieser Entscheidung sollten die Betroffenen gegen Bescheide der ARGE vorsorglich Widerspruch einlegen. Denn anderenfalls werden die Bescheide bestandskräftig, so dass den Betroffenen eine spätere Anhebung der Sätze nicht mehr hilft."
