Die Fraktion DIE LINKE stellt eigenen Entwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vor

Thomas Lippmann (MdL)

Parallel zum Entwurf der Landesregierung bringt die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in den Landtag ein. Dieser greift die Kritik der Fraktion DIE LINKE am Gesetzentwurf der Landesregierung auf und setzt eigene Akzente einer künftigen Kommunalverfassung in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen eines Pressegspräches wurde der Gesetzentwurf heute von unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Lippmann, unserer kommunalpolitischen Sprecherin Christina Buchheim und unserem finanzpolitischen Sprecher Swen Knöchel vorgestellt.

Parallel zum Entwurf der Landesregierung bringt die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in den Landtag ein. Dieser greift die Kritik der Fraktion DIE LINKE am Gesetzentwurf der Landesregierung auf und setzt eigene Akzente einer künftigen Kommunalverfassung in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen eines Pressegspräches wurde der Gesetzentwurf heute von unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Lippmann, unserer kommunalpolitischen Sprecherin Christina Buchheim und unserem finanzpolitischen Sprecher Swen Knöchel vorgestellt.

Mit dem eigenen Entwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes will die Fraktion DIE LINKE u.a. folgende Punkte umsetzen:

  • Die Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 14 Jahre
  • Die Möglichkeit, dass bereits 14-jährige Einwohneranträge unterzeichnen und sich an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beteiligen und sie selbst initiieren dürfen
  • Die Quoren für Einwohneranträge, -begehren und -entscheide sollen deutlicher abgesenkt werden, als es die Landesregierung vorsieht
  • Die Rechte der kommunalen Mandatsträger sollen gestärkt werden, unter anderem im Hinblick auf die finanzielle und sächliche Ausstattung der Fraktionen und auf Weiterbildung
  • Das Instrument der Einwohnerversammlung soll gestärkt werden Kinder- und Jugendrechte sollen gestärkt werden
  • Die Möglichkeit Stadtbezirke und Stadtbezirksräte in den kreisfreien Städten zu schaffen
  • Ortschaftsräte soll es auch zukünftig in Ortschaften mit bis zu 300 Einwohnern geben können.

Entschiedene Kritik übt die Fraktion DIE LINKE zudem daran, dass die Landesregierung im Schlepptau der Verbesserung demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die kommunalpolitische Arbeit verschlechtern will und so die Möglichkeiten für eine bürgerfreundlichere Politik erheblich einschränkt. Die geplanten Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts, die einen Misstrauensbeweis der Landesregierung gegenüber den Kommunen darstellt, lehnen wir ab. Hier teilen wir den Widerspruch der kommunalen Spitzenverbände. Systemwidrig soll der Finanzhaushalt, also der Bereich, wo die Zahlungsflüsse veranschlagt werden, in die Genehmigung einbezogen werden. Die Kommunen investieren und tilgen Altschulden, dafür sollen sie bestraft werden. Dadurch wird sich die Zahl der in Konsolidierung befindlichen Kommunen erheblich erhöhen, Auch die kurze Leine, an die die Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung befinden, gelegt werden, ist eine Aushöhlung kommunaler Selbstverwaltung. Hier gilt es Widerstand zu organisieren, dass im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungen erfolgen. Das zusätzliche Defizit können die Kommunen i.d.R. nur durch zusätzliche Einsparungen durch den immer weiteren Verzicht auf sogenannte „freiwillige Aufgabe“ erwirtschaften. Das ist eine weitere Entmündigung der Kommunen und das genaue Gegenteil von mehr Bürgernähe und einer Stärkung der Städte und Gemeinden.

Magdeburg, 5. März 2018