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Einheitliche Informationsfreiheitsgesetzgebung sinnvoll für Sachsen-Anhalt

Zur Vorstellung des Zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit durch den Datenschutzbeauftragten des Landes erklärt der Abgeordnete Uwe Loos:

Zur Vorstellung des Zweiten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit durch den Datenschutzbeauftragten des Landes erklärt der Abgeordnete Uwe Loos:

„DIE LINKE hatte sich lange dafür eingesetzt, dass Sachsen-Anhalt ein eigenes Informationszugangsgesetz erhält. Der Zweite Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit bestätigt nur die Richtigkeit der damaligen Forderung, das Gesetz bewährt sich in seinen Grundzügen.

Zu unterstützen ist die Forderung des Datenschutzbeauftragten, das Informationszugangsgesetz mit dem Verbraucherinformationsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz zusammenzuführen und für Sachsen-Anhalt ein Informationsfreiheitsgesetzbuch zu erarbeiten. Das gilt ebenso für die Errichtung eines zentralen Informationsregisters des Landes.

Völlig zu Recht verweist der Datenschutzbeauftragte auf eine bislang fehlende Open-Data- bzw. Open-Government-Strategie des Landes, DIE LINKE ist zu dieser Thematik bereits im Landtag initiativ geworden, allerdings zeigten Landesregierung und Koalition bislang wenig Interesse an dieser wichtigen Zukunftsproblematik.

Ein ernsthaftes Problem für viele Bürgerinnen und Bürger ist offensichtlich die Höhe der Gebühren für entsprechende Akteneinsichten, auch dies hatte DIE LINKE bereits mehrfach angemahnt. Die Landesregierung sollte hier - ausgehend vom Bericht des Datenschutzbeauftragten - schnell eine nachvollziehbare und angemessene Lösung vorlegen, abschreckend hohe Gebühren konterkarieren das Gesetz und sein Anliegen.“

Magdeburg, 26. März 2013

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