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Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig gestalten

Der Entwurf eines Kommunalrechtsreformgesetzes wird heute in erster Lesung im Landtag debattiert. Dazu erklärt das Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport Uwe Loos:

Der Entwurf eines Kommunalrechtsreformgesetzes wird heute in erster Lesung im Landtag debattiert. Dazu erklärt das Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport Uwe Loos:

„Die kommunale Praxis zeigt, dass Anpassungen im Kommunalverfassungsrecht unumgänglich sind. Dabei begrüßt DIE LINKE die Zusammenfassung kommunalrechtlicher Vorschriften, es bleibt aber zugleich festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht die Erwartungen in den Kommunen erfüllen kann.

Ziele wie mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in öffentliche Entscheidungsprozesse, wie sie im Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung formuliert sind, scheint die Landesregierung ebenso zu ignorieren, wie Ansätze zur Verbesserung des Dreiecksverhältnisses von Verwaltung, kommunaler Vertretung und Einwohnerschaft. Aus diesem Grund legt die Fraktion DIE LINKE für die weiteren Beratungen ein Änderungsantrag (Drs. 6/2257) vor, indem sie u.a. vorschlägt:

  • die Beteiligungsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner ausweiten und das Ortschaftsverfassungsrecht zu stärken;
  • die Rechte von Bürgerinitiativen sowie von Kinder und Jugendlichen auszubauen;
  • mehr Rechtssicherheit für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu ermöglichen;
  • die Pflichten der Verwaltungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gesetzlich zu verankern;
  • Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden, Städte und Landkreise nicht den Zwecken der Haushaltskonsolidierung zu unterwerfen und den Fraktionen in den kommunalen Vertretungen einen grundsätzlichen Anspruch auf eine angemessene sächliche und personelle Ausstattung zu zugestehen;
  • die Stichtagsregelung bei Haushaltskonsolidierungskonzepten aufzuheben, um finanzielle Handlungs- und Entscheidungsspielräume vor Ort zu ermöglichen. 

Die Fraktion DIE LINKE betont, dass kommunale Selbstverwaltung Teilhabe und leistungsfähige Gemeinden, Städte und Landkreise braucht, wozu ein zukunftsfähiges Kommunalverfassungsrecht gehört. Sie behält sich die Einbringung weiterer Änderungsvorschläge vor, insbesondere um eine stärkere wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen zu ermöglichen.“

Magdeburg, 11. Juli 2013 

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