Nordumfahrung für nachhaltige Entwicklung des Industrie- und Wohnstandortes Wittenberg unverzichtbar

Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE im Wittenberger Stadtrat

zum Raumordnungsverfahren „B 187n Nordumfahrung Wittenberg“:

Die Stellungnahme der Stadtratsfraktion DIE LINKE schließt an die grundsätzlichen Aussagen zum Planfeststellungsverfahren Ortsumfahrung Griebo an und fordert erneut die Realisierung der Nordumfahrung im Rahmen eines einheitlichen Verkehrsprojektes (Ortsumfahrung Coswig (Anhalt) – Griebo – Wittenberg).

Diese Forderung verbinden wir mit der Position des Verzichts auf das Brückenbauwerk in Höhe des Wittenberger Ortsteils Apollensdorf, um eine wesentliche Gesamtentlastung der westlichen Ortsteile von Wittenberg zu erreichen.

Bei der Bewertung der vorgeschlagenen Varianten 1 – 5 waren und sind für die Fraktion nachfolgende Grundsätze und Fakten von besonderem Gewicht:

   - wachsendes Verkehrsaufkommen im Prognosezeitraum unter Hervorhebung des
      LKW-Anteils;
   - strategische Entwicklung des Industriestandortes Piesteritz (SKW/ACP) im
      Einvernehmen mit der Entwicklung der angrenzenden Wohngebiete (die Fraktion
      unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die vorliegende Stellungnahme
      von SKW zum ROV);
   - Verkehrs-, Lärm-, Luft- und Feinstaubbelastung der westlichen Stadtteile von
      Wittenberg unter Beachtung der vorgegebenen Grenzwerte;
   - maximale Entlastung der Bürger vor den Folgen der wachsenden Verkehrsbelastung
      (75.000 Tote jährlich in Deutschland durch Feinstaubbelastung!). Das Schutzgut
      "Mensch" muss bei allen Bewertungen oberste Priorität haben!

Varianten, die aus finanziellen und anderen Gründen diesen Grundsätzen widersprechen und damit weder nachhaltig noch zukunftsorientiert sind, lehnen wir deshalb ab (z. B. Varianten, die auf die Nordendstraße aufbinden, bzw. Varianten, die vorbelastete Wohngebiete ohne erkennbare Zwangspunkte weiter belasten).

Daraus ergibt sich abschließend:

   - Ablehnung der erwogenen Vorzugsvariante 1, weil sie den o. g.
      Grundsätzen in großen Teilen nicht gerecht wird;
   - Favorisierung der Variante 5 als Vorzugsvariante, wobei Optimierungen mit
      anderen Varianten (ohne Brücke; ohne Anbindung auf die Nordendstraße;
      ohne Zerschneidung der Kleingartenanlage im Bereich Volkspark)
      wünschenswert sind.

Wittenberg, 04. Februar 2013

Horst Dübner
Fraktionsvorsitzender