Beschluss Bildung des Kreisverbandes

DIE LINKE. Kreisverband Wittenberg

Kurzform: DIE LINKE. Wittenberg

 

Der Kreisverband ist Teil der Partei DIE LINKE und realisiert alle politischen und organisatorischen Aufgaben auf der Grundlage des programmatischen Gründungsdokumentes der Partei DIE LINKE, der Bundessatzung, der Bundesfinanzordnung sowie der Schiedsordnung der Partei DIE LINKE in seinem Verantwortungsbereich.

Ergänzende Regelungen

Organe des Kreisverbandes sind

- der Kreisparteitag

- der Kreisvorstand

- der Rat der Basisorganisationsvorsitzenden.

Der Kreisparteitag ist das höchste Organ im Kreisverband. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.

Der Kreisparteitag wählt:

den Kreisvorstand (SprecherInnenrat und mindestens weitere fünf Mitglieder)

die Mitglieder der Kreisfinanzrevisionskommission (mindestens zwei)

die Mitglieder der Kreisschlichtungskommission (mindesten zwei) und

die Delegierten des Kreisverbandes zu Bundes- und Landesparteitagen.

Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband zwischen den Tagungen des Kreisparteitages.

Er ist u.a. verantwortlich für die Finanzarbeit im Kreisverband und legt in Abstimmung mit dem Rat der Basisorganisationsvorsitzenden den Delegiertenschlüssel für den Kreisparteitag fest.

Der Rat der Basisorganisationsvorsitzenden hat Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Kreisvorstand. Er setzt sich aus den Basisorganisationsvorsitzenden mit beschließender Stimme und den Mitgliedern des Kreisvorstandes mit beratender Stimme zusammen.

Er ist mindestens zweimal jährlich durch den Kreisvorstand einzuberufen. Die Einberufung kann auch durch einzelne Basisorganisationsvorsitzenden verlangt werden.

Im Kreisverband DIE LINKE. Wittenberg sind folgende Basisorganisationen aktiv: 

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Für die Finanzarbeit im Kreisverband trägt der Kreisvorstand (insbesondere SprecherInnenrat) und die Basisorganisationsvorsitzenden auf ihrer Ebene die Verantwortung!

Der Kreisvorstand kann aus seiner Mitte neben dem SprecherInnenrat zwei weitere Zeichnungsberechtigte für das Konto des Kreisverbandes bestimmen.

Der Kreisvorstand beschließt jährlich als Teil der Finanzplanung über:

- das Kassenlimit

- wer Ausgaben in welcher Höhe bestätigen kann

- Zeichnungsberechtigte für das Konto des Kreisverbandes

- wem für welche Aufgaben Reisekosten zu gewähren sind.