Argument der Woche II

Elternbeiträge für Kindertagesstätten bezahlbar halten – Kommunen finanziell entlasten

Die Kommunen, auch in Sachsen-Anhalt, sind seit Jahren unterfinanziert. Schuld daran ist vor allem der Bund, der sich einer gerechten Steuerpolitik verweigert. Stattdessen wird alles der Politik einer »schwarzen Null« untergeordnet. Statt in Kitas, in die Sanierung von Straßen oder auch die Einstellung von mehr Lehrerinnen und Lehrern zu investieren, wird seit Jahren gekürzt und gespart.

Und die Landesregierung in Sachsen-Anhalt verstärkt die Wirkung dieser Politik noch. Seit Jahren wird behauptet, dass es eine Überversorgung gebe, obwohl die Bevölkerungszahlen sinken. Die Folgen sind allerorten mit Händen greifbar.

Die Kommunen sind dabei am Ende der Nahrungskette!

Ihnen bleibt nur:

  • freiwillige Leistungen abzubauen,
  • Personal einzusparen und
  • Gebühren zu erhöhen.

Und natürlich gilt das auch für die Elternbeiträge für Kindertagesstätten. Besonders absurd ist, dass jene, die für die entstandene Lage verantwortlich sind, nun mit den populistischsten Lösungen daher kommen, obwohl sie wissen, dass es diese einfache Lösung nicht gibt. Schließlich legen die Gemeinden die Elternbeiträge selbst fest – das Land kann sie der Höhe nach nicht vorschreiben.

DIE LINKE hat konkrete Vorhaben, was nach der Landtagswahl zu tun ist:

  1. Sofortige Entlastung der Kommunen in 2016 um 50 Millionen Euro und Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes und Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen
  2. Weitergabe der Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes an die Kommunen zur Entlastung der Elternbeiträge (2016: 9 Mio. €, 2017: 23 Mio. € und 2018: 26 Mio. €)
  3. Überprüfung und ggf. Erhöhung der Landespauschalen, die bisher auf einer achtstündigen täglichen Betreuungsdauer basieren
  4. Erweiterung der Elternrechte auf kommunaler Ebene, um etwa Einsicht in Kostenkalkulationen zu erhalten
  5. Zügiger Abschluss des Rahmenvertrages zwischen Wohlfahrtsverbänden und Kommunen
  6. Evaluation des Gesetzes und Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts

 

Auch deshalb: Am 13. März 2016 DIE LINKE wählen. Stark für ein solidarisches Sachsen-Anhalt.