V. Demokratie leben

Vor gut 25 Jahren wollten Menschen in der DDR nicht länger Objekt politischer Vorgaben sein, sondern selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden, an demokratischen Prozessen beteiligt werden und Politik mitgestalten. Demokratie verbindet die Selbstbestimmung des Einzelnen mit dem Prinzip der Gleichheit aller. Dennoch, Ressourcen und Positionen bleiben auch in einer nunmehr demokratischen Gesellschaft ungleich verteilt, zwischen Frauen und Männern, zwischen arm und reich. Für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt gehört zur Demokratie die soziale Gerechtigkeit. Freiheit und Gleichheit sind für uns zwei Seiten derselben Medaille.

Geschlechtergerechtigkeit bleibt unser Ziel 

Gleichstellungspolitik ist für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt eine Frage der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und der Wertschätzung von Vielfalt. Sie besteht sowohl in der Kritik an traditionell männlichen und weiblichen sozialen Rollen als auch im Engagement für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Macht, Einkommen und Ressourcen sowie gegen Diskriminierung und Gewalt. Gleichstellung ist für uns eine Querschnittsaufgabe.

Wir machen uns stark für eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien von Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt bekennt sich zur Quotierung in allen Führungsebenen und Aufsichtsräten. Die Hälfte der politischen Mandate und öffentlichen Ämter für Frauen bleibt ebenso unser Ziel wie die 50-Prozent-Quote in der Landesverwaltung. Wir streben eine mit Männern und Frauen paritätisch besetzte Landesregierung an. Das Frauenfördergesetz wollen wir zu einem neuen Gleichstellungsgesetz fortentwickeln. Eine Gleichstellungsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt sollte durch den Landtag gewählt werden. Sie soll in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein. Um das zu gewährleisten, ist eine adäquate personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung erforderlich und bereitzustellen.

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird sich für ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren insbesondere in der Landesverwaltung einsetzen, auf dessen Grundlage es bei der Entscheidung allein um die Eignung und Leistung der Bewerberinnen und Bewerber geht. Dadurch werden Chancengleichheit, Effizienzsteigerung, Vergleichbarkeit sowie Vielfalt (Diversity-Management) gewährleistet.

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird sich für eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einsetzen, damit nach DDR-Recht Geschiedene einen aus Steuermitteln finanzierten Versorgungsausgleich erhalten, der sich vor allem rentensteigernd auswirkt.

Selbstbestimmung und geschlechtlich-sexuelle Vielfalt

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt tritt für die Selbstbestimmung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) ein. Wir wollen, dass das Aktionsprogramm des Landes für die Akzeptanz von LSBTI zügig entwickelt wird, Maßnahmen auch finanziell untersetzt und in der neuen Legislaturperiode konsequent umgesetzt werden.

Wir treten dafür ein, dass die Vielfalt von geschlechtlich-sexuellen Identitäten sowie Lebens- und Familienformen in allen Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe altersgerecht vermittelt wird. Rahmenpläne sind hierfür anzupassen und kontinuierlich Angebote in der Aus- und Fortbildung zu unterbreiten sowie Diversity-Konzepte für kommunale und Landeseinrichtungen zu entwickeln. Hierbei ist auch auf die Kompetenz qualifizierter freier Träger zurückzugreifen.

Wir wollen eine auskömmliche und kontinuierliche Basisfinanzierung durch die öffentliche Hand für Organisationen zur Beratung und Unterstützung von LSBTI sowie zur Bildung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. 

Wir befürworten die Aufarbeitung der Verfolgung und Ausgrenzung von Homosexuellen im heutigen Sachsen-Anhalt nach 1945 und eine Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt um das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Ergänzung des Grundgesetzes um diesen Passus sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen nach 1945 ein. Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von trans- und intergeschlechtlichen Menschen durchsetzen sowie die Öffnung der Ehe für alle und ein Aufenthaltsrecht von LSBTI-Flüchtlingen.

Erweiterung demokratischer Mitbestimmung

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt ist eine Bürgerrechtspartei. Fragen von Partizipation, gesellschaftlichem Engagement, demokratischer Teilhabe und Datenschutz sind wichtige Felder unserer Politik. In der parlamentarischen Demokratie bilden Wahlen ein zentrales Instrument für die Beteiligung möglichst aller. Im Sinken der Wahlbeteiligung, vor allem entlang sozialer Merkmale, sehen wir ein Demokratieproblem. Besonders Menschen mit geringem Einkommen, Arbeiter und Arbeitslose oder Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss haben sich von den Parteien entfernt – so wie sich auch die etablierte Politik oft von deren Lebenslagen abgewandt hat. Die Instrumente direkter Demokratie und außerparlamentarische Initiativen heben diese soziale Spaltung nicht auf, weil sie in der Regel von kommunikations- und bildungsstarken Gruppen genutzt werden.

Wir wollen deshalb die Beteiligungsmöglichkeiten sowohl  für die parlamentarische als auch für die direkte Demokratie gleichermaßen befördern. Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe bleiben für uns die Basis für demokratische Beteiligung. Eine besondere Aufgabe für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt besteht darin, vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen den Zugang zu den unterschiedlichen Formen direkter Demokratie zu ermöglichen. Bei den außerparlamentarischen Instrumenten wollen wir Hürden senken: Die Zustimmungsquoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind auf maximal fünf Prozent der wahlberechtigten Einwohner zu beschränken. Wir wollen die für die Gültigkeit notwendigen Stimmen (Quorum) für Volksinitiativen auf zehntausend Wahlberechtigte und ebenso die Quoren für Volksbegehren absenken. Damit sich ein Fachausschuss im Landtag mit einer Bürgerinitiative befasst, sollen eintausend Stimmen ausreichen. In Stadtgebieten, die bisher nicht durch Ortschaftsräte abgedeckt sind, sollen gewählte Beiräte, die im Sinne der Kommunalverfassung Ortschaftsräten gleichgestellt sind, mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen. Diese Beiräte sollen mehr Entscheidungsbefugnisse und Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten.

Durch eine Änderung im Kommunalverfassungsgesetz soll den Gemeinden und Städten das Recht übertragen werden, selbst darüber zu entscheiden, ob in ihren Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern der Ortschaftsrat beibehalten oder ein Ortsvorsteher bestellt wird.

Petitionen sind ein praktischer Beweis, dass die Menschen mitreden und mitentscheiden wollen. Sie sind Verbindungstüren zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. Petitionen an den Landtag sollen künftig auch online als Öffentliche Petitionen gestellt und mitgezeichnet werden können. Wir wollen mehr Transparenz über die Entscheidungen im Parlament. Ausschusssitzungen des Landtags sollen öffentlich sein.

Das aktive Wahlalter soll auf kommunaler und Landesebene auf 14 Jahre gesenkt werden.

Migrantinnen und Migranten sollen das Wahlrecht erhalten. Im kommunalen Bereich wollen wir die Entwicklung der Bürgerkommune ermöglichen und das passive Wahlrecht ab 16 Jahre einführen.

Wir setzen uns dafür ein, dass politische und juristische Kommunikation stärker in sogenannte leichte Sprache und verschiedene Fremdsprachen übersetzt wird. Es braucht mehr niedrigschwellige politische Ansprache und Information, auch das gehört zum Anspruch einer inklusiven Gesellschaft. 

Die Verfassung schützen

Verfassungen spiegeln Wertediskussionen und -entscheidungen. Sie beinhalten unsere Ideale und die Ziele einer lebenswerten Gesellschaft. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich seit vielen Jahren für Veränderungen in der Landesverfassung ein, unter anderem für die Aufnahme erweiterter Kinderrechte, die Verankerung einer Antifaschismus-/Antirassismusklausel und die Ergänzung des Artikels 7 »Gleichheit vor dem Gesetz« um das Merkmal der »sexuellen Identität«. Den irreführenden und überholten Begriff der »Rasse« wollen wir streichen. Eine stetige Überprüfbarkeit der Wirkung unserer Landesverfassung sehen wir durch die Möglichkeit der Individualverfassungsbeschwerde gegeben.

Den Verfassungsauftrag wollen wir durch gestärkte Beauftragte im Land unterstützen. Gleichstellungs-, Integrations- und andere Beauftragte sollen vom Landtag gewählt werden. 

Unabhängige Justiz und demokratischer Zugang

Die Unabhängigkeit der Justiz ist wesentliches Kennzeichen eines modernen, gewalten-geteilten Rechtsstaates. Ohne Vertrauen der Menschen in die Justiz und den Rechtsstaat sinkt auch das Vertrauen in die Demokratie. Die Gleichheit aller Menschen vor Recht und Gesetz ist oberstes Gebot, das auch wir verteidigen. Hoheitliches Arbeiten hat dabei immer Vorrang vor Privatisierung. Das gilt für Gefängnisse, aber auch für die Realisierung der Sicherheit in Gerichten.

Rechtsstaatlichkeit muss für alle verfügbar sein. Allein nach und von Haushaltslagen bestimmte bzw. begründete Einschränkungen der Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenbeihilfen lehnen wir daher grundsätzlich ab. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt unterstützt den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstandortstruktur. Bürgerorientierte Justizzentren müssen ausgebaut und gestärkt, Einzelgerichte an Gerichtsstandorten sollten eher zur Ausnahme werden. 

Dem erheblichen Anstieg der Klagen und den damit einhergehenden langen Verfahrenslaufzeiten vor den Sozialgerichten, u.a. aufgrund der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und weiterer sozial ungerechter Reformen und Fehlentscheidungen im Rentenüberleitungs- und Krankenversicherungsrecht, muss unverzüglich – auch mittels personeller Aufstockungen – entgegengewirkt werden. Korrekturen sind notwendig.

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt will mit der weiteren Etablierung außergerichtlicher Konfliktlösungsverfahren und der Förderung der Mediationskultur außerdem zu einer Entlastung der 

Gerichte beitragen und die friedensstiftende, versöhnende Vermittlung von Konfliktbewältigungsstrategien bestärken.

Vertrauen in den Rechtsstaat muss hauptsächlich durch den Schutz von Opfern, aber auch durch eine intensive Täterarbeit hergestellt werden. Nur ein solches Herangehen kann zu einem effektiven Opferschutz führen. So prüft DIE LINKE. Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer Opferhilfestiftung, um schnell und möglichst ohne Barrieren in Notsituationen Hilfe zu leisten. Bestehende Hilfemechanismen müssen dringend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf den Prüfstand.

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt steht für den Erhalt und die Stärkung von zwei rechtsmedizinischen Standorten in Sachsen-Anhalt als wesentliche Voraussetzung für eine effektive Arbeit der Ermittlungsbehörden. Die forensische Abklärung von Todesursachen muss strukturell gesichert sein. Das ist wiederum Grundlage für eine notwendige enge und intensive Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei bei der Strafaufklärung. Weiterhin lässt sich nur so eine generell verpflichtende zweite Leichenschau bei Erd- und Feuerbestattungen durch entsprechendes Fachpersonal realisieren. Dafür streben wir eine Reform des Bestattungsrechts an.

Besonderheit Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist darauf angelegt, am konkreten Einzelfall rechtzeitig, konsequent, dem persönlichen Entwicklungsstand angemessen und verantwortungsvoll zu intervenieren. Gerade im Bereich des Jugendstrafvollzugs, welcher zusätzlich einem klaren Erziehungsauftrag folgt, lehnen wir kriminalpolitische ad hoc-Entscheidungen und unverhältnismäßige, freiheitsentziehende Maßnahmen, wie etwa den sogenannten Warnschussarrest für jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter, kategorisch ab. Mangels nachgewiesener Wirksamkeit wird DIE LINKE. Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Jugendarrests anstreben.

Solange jedoch für die Abschaffung noch keine rechtlichen Grundlagen existieren, muss der Jugendarrest auf der Grundlage eines zwingend erforderlichen Landesgesetzes ohne negative Wirkungen für die Betroffenen vollzogen werden. Der Vollzug hat in vom übrigen Strafvollzug räumlich, wirtschaftlich und personell getrennten bzw. eigenständigen Einrichtungen zu erfolgen. Offene Formen des Vollzugs sind ausdrücklich zu fördern. Wir wollen den Wechsel vom bisherigen Sanktionscharakter des Arrests hin zu einem Konzept für die Förderung und Erziehung der Jugendlichen. Dafür sind eine stärkere Kooperation und Vernetzung von Justiz, Schule, Elternhaus und Jugendhilfe erforderlich.

Bürgernah und demokratisch verfasst – Polizei in Sachsen-Anhalt

Der Schutz des Einzelnen vor Bedrohungen, Gewalt, Kriminalität und auch vor unberechtigten Eingriffen des Staates ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Landespolitik. In der Abwägung von Grund- und Freiheitsrechten und den notwendigen Eingriffsrechten der Polizei haben wir erfolgreich vor dem Landesverfassungsgericht geklagt.

Wir wollen eine bürgernahe und demokratisch strukturierte Polizei. Wir setzen auf eine Personalpolitik, die garantiert, dass Polizei in der Fläche und vor Ort präsent ist. Sie muss auch nach der Polizeistrukturreform sicht- und ansprechbar sein. Im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit müssen daher in den nächsten Jahren deutlich mehr Vollzugsbeamte eingestellt werden. Die Ausbildungskapazität in Sachsen-Anhalt ist entsprechend anzupassen.

Das Selbstverständnis von Polizistinnen und Polizisten, die sich jedem Menschen und seinen Rechten verpflichtet fühlen, wollen wir stärken. Dies soll das Vertrauen in die Sicherheit sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Polizistinnen und Polizisten verbessern. Entsprechende Maßnahmen wollen wir sowohl in Bezug auf die Polizeistruktur als auch auf die Ausbildung prüfen.

Die notwendige Anzahl der Polizeidirektionen im Land muss sorgfältig geprüft werden. Wir setzen auf leistungsstarke Polizeireviere in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt. Sie müssen mit ihren Revierkommissariaten die anfallenden Aufgabenbereiche erledigen können. Die Wiedereinführung von Polizeistationen werden wir prüfen. Ergänzend dazu sind die Möglichkeiten flexibler Streifenfahrten und der Einsatz von Bereichsbeamtinnen und -beamten zu prüfen.

Die Polizeibeschwerdestelle muss wirklich unabhängig – also vom Innenministerium herausgelöst – arbeiten. Nur so können Betroffene polizeilicher Gewalt sowie die Beamtinnen und Beamten selbst offen und diskriminierungsfrei agieren.

Die Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen muss kommen. Polizistinnen und Polizisten üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Diese verantwortungsvolle und herausfordernde Arbeit muss kontrollierbar sein – ohne die individuelle Zuordnung polizeilichen Fehlverhaltens ist dies nicht möglich. Die Kennzeichnung bei öffentlichen Einsätzen ist nicht Ausdruck eines Generalverdachts, sondern eine Konsequenz aus der strukturellen Beschaffenheit, den hoheitlichen Aufgaben der Polizei und ein Gebot der Transparenz.

Grundrechte verteidigen

Gemeinsam mit vielen Engagierten haben DIE LINKE. Sachsen-Anhalt und ihr Jugendverband in der Vergangenheit vielfältige Formen zivilgesellschaftlichen Engagements unterstützt – und werden dies auch in Zukunft tun. Dazu zählen auch die zahlreichen Protestaktionen auf der Straße: gegen die Kürzungspolitik der aktuellen Landesregierung, gegen Naziaufmärsche und gegen Abschiebungen. Versammlungen abzuhalten und an ihnen teilzunehmen, ist ein Grundrecht. Wir setzen uns dafür ein, die dem entgegenstehenden Hürden abzubauen. Niemand sollte einer friedlichen Versammlung fernbleiben müssen, weil er das Vorgehen der Polizei fürchtet. Solche Einschüchterungseffekte reichen – wie vom Bundesverfassungsgericht festgestellt – vom präventiven Anfertigen von Filmaufnahmen über den Einsatz von Reiterstaffeln bis zu – wie in Magdeburg rechtswidrig vorgenommenen – Großabsperrungen, die den Eindruck erwecken, Proteste gegen einen Naziaufmarsch begründeten einen Ausnahmezustand und seien keine demokratische Normalität.

Sachsen-Anhalt als Einwanderungsland

Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr – nur ein Bruchteil dieser Menschen erreicht Europa und Deutschland und sucht Sicherheit, Frieden und Perspektiven bei uns. Am Umgang mit Migrationsbewegungen und mit Menschen in Not zeigt sich unsere Bereitschaft, die Verteilung von Wohlstand und Sicherheit kritisch zu hinterfragen – auch vor unserer eigenen Haustür. Wir unterstützen alle Bemühungen, mit Bürgerinnen und Bürgern über die Herkunft und das Leben von Geflüchteten ins Gespräch zu kommen und die Planungen der notwendigen Unterstützungs- und Beratungsangebote transparent zu gestalten.

Für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt steht fest: Die Menschenrechte sind universell. Wir möchten, dass Menschen hier sicher und gut leben und Teil dieses Landes werden können. Den vielen, die sich couragiert und ganz selbstverständlich für eine Willkommenskultur im Land einsetzen, gilt unsere Unterstützung. Kirchen, antirassistische Initiativen, Bürgervereine und Einzelpersonen leisten hier unverzichtbare Arbeit, oft in einem rechtlichen und bürokratischen Spannungsfeld.

Gemeinsam mit Gemeinden, Städten und Landkreisen,Flüchtlings- und Wohlfahrtsverbänden wollen wir ein Aufnahme- und Integrationskonzept entwickeln. Integration ist für uns nicht bloße Aufforderung, sondern konkretes Angebot auf allen Ebenen: sozial, demokratisch, kulturell, nicht zuletzt am Arbeitsmarkt. Wir wollen die Mehrsprachigkeit in Behörden (Kommunikation, Formulare usw.) und die aktive Beteiligung der neuen Bürger in Vereinen und im Ehrenamt unterstützen.Dazu ist es auch notwendig, Integrationspolitik nicht zuerst als Ordnungspolitik, sondern als zentrale Frage gesellschaftlicher Entwicklung zu begreifen. Wir wollen deshalb die Funktion der/des Integrationsbeauftragten stärken und prüfen eine Neuverteilung der Geschäftsbereiche der Landesregierung, die bisherige Zuständigkeiten für Integration aus dem Innenministerium herauslöst.

Wir wollen das Aufnahmegesetz in Sachsen-Anhalt ändern: Die Unterbringung von Asylsuchenden darf kein Geschäft sein. Wir fordern die dezentrale Unterbringung in Wohnungen als Regelverfahren bei der Aufnahme. Dies ist humaner und preisgünstiger. Soweit eine vorläufige Unterbringung in größeren Wohneinheiten unvermeidlich ist, wollen wir verbindliche Standards festschreiben, die u.a. die Privatsphäre schützen, Eigenständigkeit, sozialräumliche Anbindung und Sicherheit gewährleisten. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische und schwule sowie bi-, trans- und intergeschlechtliche Menschen und dem Schutz ihrer sexuellen Identität.

Dem Sicherheitsbedürfnis von geflohenen Frauen und Mädchen, vor allem jener, die bereits Opfer von Gewalt wurden, gilt es gerecht zu werden. Sie benötigen dringend eigene überschaubare und geschützte Unterkünfte und ruhige Rückzugsorte.

Gemeinschaftsunterbringung muss klaren Befristungen unterliegen. Für die Kommunen wollen wir verbindliche Regelungen der Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten in Verbindung mit zu erfüllenden Qualitätsstandards für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Mit Blick auf die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern tritt DIE LINKE. Sachsen-Anhalt hierbei für eine deutlich stärkere Verantwortungsübernahme des Bundes ein. 

Wir plädieren dafür, die fachlich zuständigen Verwaltungsstellen in den Kommunen in einer Servicestelle Einwanderung zusammenzufassen. Interkulturelle und fachliche Kompetenzen, behördliche Zuständigkeiten und Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote könnten so gebündelt werden und Migrantinnen und Migranten den sonst üblichen Behördenmarathon ersparen. Kinder und Jugendliche sind oft eine Brücke in die neue Mehrheitsgesellschaft. Die Vermittlung der deutschen Sprache in der Schule und darüber hinaus ist zu sichern. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen unseren besonderen Schutz. Für die Vermittlung einer kindgerechten Unterbringung, die Suche nach Verwandten, die Betreuung und Fürsorge muss eine weitere Anlaufstelle in Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Zusätzlich zu der Clearingstelle in Magdeburg setzen wir uns daher für eine zweite im Süden des Landes ein. 

Flüchtlinge und Asylsuchende haben wie alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Bundesrechtliche Regelungen beschränken die Ansprüche dieser Gruppen bereits. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt will bürokratische Hürden abbauen: Die sogenannte Gesundheitskarte soll das für die Betroffenen belastende und im Notfall bedrohliche Verfahren der Antragstellung auf Behandlungsscheine beenden. Dafür wollen wir vertragliche Lösungen zwischen dem Land und den Krankenkassen. 

Zentrale Weichen der Asyl- und Zuwanderungspolitik werden bundespolitisch gestellt. Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Das in der Vergangenheit und gegenwärtig verfolgte Prinzip, das Asylrecht zum Zweck der Abschreckung von potenziellen Asylsuchenden, zum Beispiel mittels Sachleistungsprinzip und Leistungsentzug, Abschiebelagern oder Arbeitsverboten, zu verschärfen, lehnen wir vehement ab und setzen uns für einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der deutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik ein. Den Bedürfnissen von Schutzsuchenden muss endlich Rechnung getragen werden. 

Die Länder sind gezwungen, die Gesetzgebung des Bundes umzusetzen. Uns ist bewusst: Auch wenn wir Abschiebungen als inhuman ablehnen und sie in der Öffentlichkeit kritisch thematisieren, wird es dennoch Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt geben. Auch wenn wir das Prinzip der Zwangszuweisung von Asylsuchenden an die Bundesländer ablehnen, wird es auch in Zukunft Praxis sein. Umso wichtiger ist es uns, auf Landesebene alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Menschen ein Bleiberecht geben zu können und ihre Lebensbedingungen in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Dazu gehören Winterabschiebstopps, die umfassende Einzelfallprüfung von Abschiebehindernissen, wie z.B. gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen durch die Ausländerbehörden, die Öffnung der Härtefallkommission auch für Menschen im Dublin-Verfahren, die Anerkennung von Integrationsleistungen als Abschiebehindernis, die Orientierung am Kindeswohl und die Verhinderung der Familientrennung oder auch die Geltendmachung von Landesinteressen z.B. in Fällen von in Ausbildung bzw. Arbeit befindlichen Personen. Wir wollen die Interessen und Wünsche von Asylsuchenden auch bei der Verteilung und Unterbringung in Sachsen-Anhalt erfassen und berücksichtigen und es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern möglich machen, nach einer Zeit des Ankommens und Orientierens in den Kommunen ihren Wohnsitz innerhalb Sachsen-Anhalts frei zu wählen.

Rassismus und Neonazismus entgegentreten

Engagement gegen Rechts braucht vor allem den Zugewinn an demokratischer Kultur. Rassismus und Menschenfeindlichkeit sind kein Phänomen »extremer« Ränder. In der Mitte der Gesellschaft, im täglichen Leben muss Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz mutig und engagiert begegnet werden. 

Demokratieförderung hat viele Facetten. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt hat dies als Querschnittsthema verstanden und als Landesprogramm ausgearbeitet. Die Stärkung von demokratischen, sozialen und wertebezogenen Kompetenzen und Erfahrungen von Selbstwirksamkeit sollte in der Familie und der Kita beginnen. Schule und Hochschule sind als wichtige Orte der Prävention und der demokratischen Wertevermittlung zu begreifen, ohne Erzieherinnen und Erzieher oder die Eltern außen vor zu lassen. Das Thema ist kein alleiniges Jugendphänomen. Auch Bereichen wie Politik, Sport und Kultur fallen vielfältige Aufgaben im gesellschaftlichen Spannungsfeld zwischen Ausgrenzung und Anerkennung zu. Daher ist eine demokratische, kulturell vielseitige Landschaft eine zwingende Notwendigkeit für ein tolerantes und weltoffenes Sachsen-Anhalt. In den kommunalen Vertretungen ist die Auseinandersetzung mit Vertretern rechter und rechtspopulistischer Parteien konkret. In der Kommune liegt auch die Verantwortung dafür, die finanzielle und materielle Basis zur Entfaltung demokratischer Jugendkulturen zu sichern.

In Sachsen-Anhalt ist das Zusammenspiel zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen, zwischen ehrenamtlichen Netzwerken und Fachträgern weiterhin zu befördern. Dabei setzen wir uns insbesondere für eine stabile und verlässliche Förderung von Bildungs- und Beratungsprojekten im Land ein. Das Zurückdrängen von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bedarf professioneller und unabhängiger zivilgesellschaftlicher Projekte.

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat weitreichende Empfehlungen an die Politik formuliert. Wir unterstützen diese ebenso wie die Initiativen zur finanziellen Aufstockung, bundesweiten Ausdehnung und dauerhaften Förderung der Demokratie- und Beratungsarbeit. Die bisherige Projektförderung vergeudet Ressourcen für die Antrags-bürokratie und bedeutet für die Träger immer wieder existenzielle Ungewissheit. 

Konsequenzen aus dem Versagen staatlicher Behörden im Umgang mit dem »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) zu ziehen, heißt für uns auch, polizeiliche Abläufe und die Praxis im Umgang mit aktuellen neonazistischen Aktivitäten zu hinterfragen. Gerade im polizeilichen Umgang mit neonazistischen Konzerten und Versammlungen besteht Handlungsbedarf: Sachsen-Anhalt gehört zu den Hauptveranstaltungsgebieten rechter Konzerte als zentrales Element neonazistischer Erlebniswelt. Rechte Konzerte und Liederabende, die in anderen Bundesländern strengen Auflagen und Kontrollen unterworfen sind, werden in Sachsen-Anhalt oftmals nur von außen beobachtet und im Nachhinein ausgewertet – teilweise mit groben Fehlern. Auch die polizeiliche Bewertung und Erfassung von politisch motivierten Straftaten gehört auf den Prüfstand. Viel zu oft müssen Betroffene um ihre Anerkennung als Opfer rechter Gewalt kämpfen. Mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wollen wir die Handlungssicherheit von Versammlungsbehörden, Verwaltungen und Polizei im Umgang mit neonazistischen Veranstaltungen und Versammlungen erhöhen. Die staatliche und politische Ächtung von Rassismus und Neonazismus erfordert ein konsequentes und entschlossenes Agieren von Polizei und Justiz in der  Bewertung, Verfolgung und Ahndung rechter Straftaten.

Geheimdienste abschaffen

Selbstverständnis, Arbeit und Methoden des Verfassungsschutzes gehören auf den Prüfstand. Die Aufarbeitung der Mordserie des NSU hat das Versagen der Geheimdienste und des V-Leute-Systems offengelegt. Auch im Zusammenhang mit der NSA-Spähaffäre wird deutlich: Die Verfassung lässt sich schwerlich schützen von unkontrollierbaren und dem Geheimnis verpflichteten Diensten. Überwachung fördert Duckmäusertum und führt zu angepasster Kommunikation. 

Solche Geheimdienste gehören abgeschafft und nicht aufgerüstet. Wir wollen stattdessen langfristig Informations- und Dokumentationsstellen in Bund und Ländern etablieren, die neonazistische, rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Aktivitäten und Einstellungen erfassen und dokumentieren – wissenschaftlich und transparent. Dafür sollen dem Verfassungsschutz im Innenministerium die Grundlagen zur Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln entzogen werden. Seine Befugnisse zur Überwachung des Fernmelde- und Postverkehrs, für Observationen und zur Aufzeichnung und Entschlüsselung von Kommunikation sollen ihm sofort entzogen werden. V-Leute und »menschliche Quellen« müssen abgeschaltet werden.

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt wird auf eine Stärkung der digitalen Privatsphäre drängen. Der Persönlichkeitsschutz bleibt als Aufgabe beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die wesentliche Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Privatsphäre in der digitalen Gesellschaft ist, vor Zugriffen Dritter sicher zu sein. DIE LINKE spricht sich landes- und bundesweit gegen den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durch sogenannte Staatstrojaner aus. DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung konsequent ab.

Engagement für Frieden und nichtmilitärische Konfliktlösung

Als konsequente Friedens- und Abrüstungspartei wird sich DIE LINKE in Sachsen-Anhalt auch weiterhin für eine Schließung der Kriegsübungsstadt Schnöggersburg, der Truppenübungsplätze Altmark und Zeitzer Forst sowie für eine zukünftige naturverträgliche und touristische Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide und des Zeitzer Forstes einsetzen. Wir streben ein Rechtsgutachten an, um die Pläne der Bundeswehr mit der Übungsstadt Schnöggersburg auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere hinsichtlich völkerrechtswidriger Kriegsvorbereitungen, zu prüfen. Wir unterstützen den friedlichen Protest und die Zivilcourage gegen Krieg und Kriegsübungen und lehnen die Kriminalisierung antimilitaristischer Proteste ab.

Im Rahmen der politischen Bildung wollen wir durch den friedenspolitischen Dialog die Erziehung von mündigen Schülerinnen und Schülern in der Schule unterstützen. Insbesondere ein Netzwerk von friedenspolitischen Initiativen und Akteurinnen und Akteuren wollen wir dabei fördern und ihnen den Zugang zu den schulischen Diskursen ermöglichen. Die mittelbare und unmittelbare Berufswerbung und Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen lehnen wir ebenso wie die militärische Forschung an den Universitäten und Hochschulen ab.

Gedenken und Erinnerungskultur als Verpflichtung

In Sachsen-Anhalt existieren zahlreiche historische Orte, die an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, an Terror und Willkürherrschaft erinnern. Seit dem Jahr 2007 widmet sich die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt der Aufarbeitung und Erinnerung. Aktuell sind unter dem Dach der Stiftung landesweit acht Einrichtungen vereint: die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin, die Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie in Bernburg, die Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge, die Gedenkstätte Roter Ochse in Halle, die Gedenkstätte Moritzplatz in Magdeburg, die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, die Gedenkstätte Altengrabow sowie seit Februar 2015 die Mahn- und Gedenkstätte Isenschnibber Feldscheune bei Gardelegen. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt hatte die Aufnahme der Gedenkstätten Isenschnibbe und Altengrabow seit langem gefordert. Die Stiftung soll lokale Gedenkarbeit unterstützen, in diesem Zusammenhang setzen wir uns für die Erweiterung der Stiftung um die Gedenkstätteam Ort des ehemaligen Außenlagers KZ Buchenwald in Rehmsdorf ein.Gedenkstättenarbeit ist für uns kein einmal abgeschlossener Prozess, sondern muss lokale und politische Erinnerung zulassen und fördern. Die Möglichkeiten länderübergreifender Zusammenarbeit wollen wir prüfen.

Mit der Arbeit der Gedenkstättenstiftung und anderer Träger verbinden wir wichtige Kriterien: Erhalt und Ausbau der Erinnerungsorte in Sachsen-Anhalt, Vermittlung von Inhalten der Erinnerungskultur durch wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und plurale Zugänge, Vermeidung von Gleichsetzung und Opferkonkurrenz, aber auch Verhinderung von Bagatellisierung der Verfolgungsgeschichte besonders nach 1945.

Zu den wichtigsten Zielgruppen für die pädagogische Arbeit der Gedenkstätten gehören Schülerinnen und Schüler. Die Kooperation zwischen der Landeszentrale für politische Bildung und der Gedenkstättenstiftung Sachsen-Anhalt bei Fahrtkostenübernahmen für Schulen ist zu verstetigen und auszubauen.

Ein Vierteljahrhundert nach der friedlichen Revolution sehen wir uns in der Pflicht, die Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte zu intensivieren. Die Aufarbeitung von Alltagsgeschichte sowie Funktionsweisen der Diktatur wollen wir in Schule, Hochschulausbildung, in Gedenk- und Kulturstätten fördern. In den Orten zweifacher Vergangenheit – belastet in der Zeit des Nationalsozialismus und durch die diktatorischen Varianten des Staatssozialismus – darf die eine Geschichte durch die andere weder relativiert noch bagatellisiert werden. Das bedeutet getrenntes und differenziertes Gedenken an die Opfer des NS-Justizsystems und des Verfolgungsapparates der Staatssicherheit.

Gerechtigkeit heißt auch, Unrecht anzuerkennen und Verfolgte in ihrem Recht auf Anerkennung und Entschädigung zu unterstützen. Dazu gehört die Aufarbeitung der Repressionen gegen politisch Verfolgte und Heimkinder in der DDR.

DIE LINKE Sachsen-Anhalt will den 8. Mai, den Tag, an dem die Alliierten Nazideutschland bezwangen und seinen Vernichtungskrieg beendeten, als gesetzlichen Feiertag einführen. An diesem Feiertag soll der Opfer der NS-Ideologie gedacht und ein Beitrag gegen Rassismus und Nationalismus in der Gesellschaft geleistet werden.

Präambel

I. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Daseinsvorsorge sichern 

II. Soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt 

III. Wirtschaft, gute Arbeit, Nachhaltigkeit

IV. Kultur, Bildung, Wissensgesellschaft

V. Demokratie leben

VI. Finanz- und Europapolitik