Rückblicke - Juni 2013

Hochwasserhilfen des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für finanzielle Hilfen für die vom Hochwasser Betroffenen beschlossen. Nach Angaben der Landesregierung kann jeder betroffene Einwohner in seiner Kommune eine Soforthilfe in Höhe von 400 Euro beantragen. Pro Kind sollen maximal 250 Euro gezahlt werden, pro Haushalt zusammen höchstens 2.000 Euro. Auch für Kommunen, Gewerbetreibende und Landwirte gibt es Hilfen.

Das Soforthilfepaket soll 40 Millionen Euro umfassen, das Geld je zur Hälfte von Bund und Land kommen. Zur Kenntnis und Information hier die vom
Ministerium für Finanzen erlassene Richtlinie für betroffene Einwohner und die Richtlinie für Kommunen.

10. Juni 2013 - Hochwasser 2013

Aktuelle Informationen des Landkreises Wittenberg 

Information zum Schulbetrieb im Landkreis Wittenberg

In folgenden Städten findet am Dienstag, dem 11.06.2013 noch kein Schulbetrieb statt:
Stadt Jessen
Stadt Annaburg
Stadt Zahna-Elster, außer OT Zahna und Gemeinde Mühlanger
OT Pretzsch, Förderschule.

Klassenarbeiten der 4. Klassen werden ausgesetzt
MZ Wittenberg: Zentrale Klassenarbeiten der 4. Klassen in den Grundschulen werden landesweit ausgesetzt. Neue Termine frühestens in 14 Tagen.

Beratung und Unterstützung hochwassergeschädigter Unternehmen und Gewerbetreibende

Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Wittenberg ist als Ansprechpartnerin Frau Kersten Zauner benannt worden: WFG -Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Wittenberg Am Alten Bahnhof 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491/ 462 392 Fax: 03491/ 462 390 k.zauner@wfg-wittenberg.de info@wfg-wittenberg.de

Finanzielle Soforthilfe Hochwasser 2013

Die Auszahlung der Soforthilfe für die Flutopfer erfolgt voraussichtlich ab den 11. Juni 2013, ab 13:00 Uhr im Raum A0-01 im Verwaltungsgebäude Breitscheidstraße 4 in Wittenberg zu folgenden Zeiten:
Montag - Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag          8:00 - 18:00 Uhr
Freitag                8:00 - 15:00 Uhr

Telefonische Anfragen können unter der Nummer 03491/ 479-100 erfolgen.
Detaillierte Auskünfte sind erst nach Herausgabe der konkreten Auszahlungsbedingungen durch die Landesverwaltung möglich (voraussichtlich im Laufe des Vormittags des 11. Juni 2013).

06. Juni 2013 - Finanzhilfen des Bundes für Hochwassergeschädigte

Presseerklärung von Roland Claus, Mitglied des Haushaltsausschusses und Ostkoordinator der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch mit der Hochwassersituation befasst und sich zu finanziellen Hilfeleistungen des Bundes bekannt. DIE LINKE hat vorgeschlagen, finanzielle Hilfeleistungen des Bundes zunächst in Höhe von 500 Millionen Euro vollständig über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu koordinieren. Dies hatte sie zuvor mit dem Vorstandsvorsitzenden der KfW, Ulrich Schröder, abgestimmt. 

Auch vom Präsidenten des DSGV (Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V.), Georg Fahrenschon, wurde dieser Vorschlag begrüßt, weil die KfW die effektivste Kooperation des Bundes und der Länder mit den Hausbanken der Hilfeempfänger gewährleisten kann. 

Die Vorschläge der LINKEN stießen im Haushaltsausschuss vorwiegend auf Zustimmung. DIE LINKE wird sich weiterhin für die zügige Hilfe gegenüber den Hochwassergeschädigten einsetzen.

Berlin, 06. Juni 2013