Rückblicke November 2019

5. November 2019 - Hartz IV Sanktionen sind verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt

Karlsruhe hat's entschieden: Hartz IV Sanktionen sind verfassungswidrig

Hartz IV-Sanktionen verletzten die Würde des Menschen. Denn sie untergraben das Existenzminimum. Folgerichtet hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die stufenweise Streichung der ALG II-Bezüge verfassungswidrig sind. "Wir begrüßen das Urteil des als ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir sehen uns durch dieses ermutigende Signal bestätigt und kämpfen weiter für die absolute Sanktionsfreiheit", so Eva von Angern und Monika Hohmann.